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Sonderlösungen

Schräge Lösungen sind für uns kein Problem

Als Spezialist für Fertiggaragen und gleichzeitig seit über sechs Jahrzehnten im Hallenbau für Industrie und Gewerbe tätig, sind wir auch an größere Aufgaben gewöhnt und haben alle nötigen Fachleute im Haus. Bei Sonderlösungen unterstützt der Architekt im Entwurf, das Ingenieurbüro plant und berechnet und unsere verschiedenen produzierenden Abteilungen erarbeiten Lösungsvorschläge „nach Maß“.

Eine besonders elegante und platzsparende Parklösung: Die Garage im Hang. Überlassen Sie uns die technischen Fragen – wir berechnen ihre indivdiuelle Lösung wirtschaftlich und funktionell.

  • Laumer-Garagen können in den Hang eingebaut und teilweise bzw. vollständig an-oder überschüttet werden. Voraussetzung hierfür ist ein tragfähiger Untergrund gemäß Angaben der Fa. Laumer. Eine standsichere Böschung ist für eine sichere Garagenmontage notwendig. Kann eine sichere Beurteilung nicht erfolgen, ist es sinnvoll fachlichen Rat einzuholen.
     
  • Beim Aushub der Baugrube ist darauf zu achten, dass ein sicherer Arbeitsraum zwischen Garagen und Böschung vorhanden ist. Dieser Sicherheitsraum ist bei der Montage der Garagen notwendig. Er muss am Fuss mehr als 50 cm betragen. Der Böschungswinkel hängt von der Standfestigkeit des Erdreiches ab. Nach DIN 4124 sind folgende Böschungswinkel einzuhalten:

    45° bei nicht bindigen oder weichen bindigen Böden
    60° bei steifen oder halbfesten bindigen Böden
    80° bei festen bindigen Böden oder Fels

    Ist eine standsichere Ausführung der Böschung nicht möglich, so ist eine geeignete Verbau­methode auszuwählen.
     
  • Die Fundamente müssen nach entsprechenden Angaben der Fa. Laumer gegen Erddruck erstellt werden. Vor Montage der Garage ist eine notwendige Drainage zu verlegen und an die entsprechend vorgesehene Entwässerung anzuschließen. Die Drainagerohre sollten einen Durchmesser von 10 cm nicht unterschreiten und in einem Gefälle von über 0,5% verlegt sein. Die Dachentwässerung muss nach örtlichen Vorschriften an die Kanalisation angeschlossen werden. Das anfallende Sickerwasser ist nach den jeweiligen Gegebenheiten vor Ort ordnungsgemäß und nach baulichen Vorschriften abzuleiten.
     
  • Die Abdichtung der Garage ist gemäß DIN 18195 (Werksabdichtungen) bauseits auszuführen. Eine Abdichtung durch Fa. Laumer ist optional möglich. Wird die Abdichtung durch die Fa. Laumer ausgeführt, so hat der Auftraggeber die Arbeiten unmittelbar nach Aufforderung, auf jeden Fall vor Beginn der Erdan- bzw. Überfüllungen, abzunehmen. Die Abnahme muss in schriftlicher Form erfolgen.
     
  • Der Geländeverlauf zur Garage muss nach Festlegung mit der Fa. Laumer erfolgen. Das Gelände darf in einer Breite von mindestens 3 m ab Garagenwand nicht ansteigen. Sollten sich während des Baufortschrittes Abweichungen und andere Lasteneinwirkungen auf die Garage ergeben ist dies vor Garagenfertigung mit der Fa. Laumer abzustimmen. Das Hinterfüllmaterial muss aus wasserdurchlässigem, nicht bindigem Boden bestehen. Beim Anfüllen der Garage ist darauf zu achten, dass es lagenweise von Hand geschieht und keine Rüttler oder Stampfer benutzt werden.
  • Bepflanzungen mit starken Wurzelbildungen und zusätzlichen Lasten sind zu vermeiden.

ACHTUNG: Eine geeignete und funktionsfähige Drainage und Drainageschicht ist unbedingt einzubauen

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